Deutsche Rentenversicherung

Arbeitslosenversicherung / Arbeitsförderung

Die "Arbeitslosenversicherung" ist ein eigenständiger Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung. Gesetzliche Grundlage ist das III. Buch "Arbeitsförderung" des Sozialgesetzbuches SGB. Der frühere Begriff "Arbeitslosenversicherung" wird gesetzestechnisch nicht mehr verwendet.

Die Bundesagentur für Arbeit, mit Sitz in Nürnberg, ist Träger der "Arbeitslosenversicherung". Ihre Aufgaben sind aktive Arbeitsplatzförderung, Zahlung von Leistungen an Arbeitslose sowie Winterbauförderung.

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