Deutsche Rentenversicherung

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit (ein Begriff aus der Krankenversicherung) liegt vor, wenn die bisherige Beschäftigung oder Tätigkeit wegen Krankheit nicht mehr ausgeführt werden kann.

Eine bestehende Arbeitsunfähigkeit muss nicht mit einer Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung einher gehen.

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