Deutsche Rentenversicherung

Auffüllbetrag

Der Auffüllbetrag soll den nach dem Recht der DDR bis 31. Dezember 1991 erworbenen Rentenanspruch sichern.

Er ist zu zahlen, wenn die zwischen dem  1. Juli 1990 bis 1. Juli 1991 an das Bundesgebiet angepasste Rente höher war als die, die nach der Rentenüberleitung im Jahre 1992 zustand.

Der Auffüllbetrag ist der Differenzbetrag und war in unveränderter Höhe bis zum 31. Dezember 1995 zu zahlen. Ab dem 1. Januar 1996 wird er bei jeder Rentenanpassung um ein Fünftel des Auffüllbetrages vermindert. Der bisherige Zahlbetrag darf jedoch nicht unterschritten werden.

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