Deutsche Rentenversicherung

Beglaubigung

Eine Beglaubigung ist die amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift einer Urkunde. Wir verlangen allerdings nur eine Übereinstimmungsfeststellung mit dem Original; diese wird grundsätzlich kostenlos vorgenommen.

%>

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK