Deutsche Rentenversicherung

Beitragsfreie Zeiten

Bei den beitragsfreien Zeiten wurden zwar keine Beiträge gezahlt, sie werden aber als versicherungsfremde Leistungen bei der Prüfung des Rentenanspruchs und der Rentenberechnung berücksichtigt.
Hauptsächlich sind es Ersatz-, Anrechnungs- und Zurechnungszeiten.

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