Deutsche Rentenversicherung

Berücksichtigungszeiten

Eine Berücksichtigungszeit ist die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr.

In der Zeit vom 1. Januar 1992 bis 31. März 1995 konnte man auf Antrag auch für die (nicht erwerbsmäßige) Pflege eines Angehörigen Berücksichtigungszeiten wegen Pflege erwerben.

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