Deutsche Rentenversicherung

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähig sind Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen weder im erlernten noch in einem zumutbaren Beruf halb soviel leisten und verdienen können, wie andere Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung, gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten.

Seit 1. Januar 2001 können keine neuen Ansprüche auf Rente wegen Berufsunfähigkeit entstehen.

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