Deutsche Rentenversicherung

Bescheid

Der Bescheid ist die schriftliche Feststellung über die Entscheidung einer Behörde und stellt eine Leistung rechtlich bindend fest.

Die Belehrung über den Rechtsbehelf, zum Beispiel über die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, ist Teil des Bescheides.

Das könnte Sie auch interessieren:

%>

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK