Deutsche Rentenversicherung

Besitzschutz des Zahlbetrages

Ist eine Rente mit bestandskräftigem Bescheid festgestellt worden und stellt sich später heraus, dass die Rente fehlerhaft zu hoch ist, ist der Zahlbetrag gegebenenfalls geschützt (Besitzschutz). Die bisherige Rente ist dann so lange weiterzuzahlen, bis der Monatsbetrag der richtig berechneten Rente bei einer Rentenanpassung oder sonstigen Leistungserhöhung diesen Betrag übersteigt. Das bezeichnet man auch als Aussparung.

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