Deutsche Rentenversicherung

Bundesfreiwilligendienst

Die Pflicht, einen Wehr- oder Zivildienst zu leisten, wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2011 ausgesetzt. Zeitgleich ab dem 1. Juli 2011 wurde neben dem neuen freiwilligen Wehrdienst der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Er dauert in der Regel 12 Monate, mindestens jedoch 6 und höchstens 18 Monate. Im Ausnahmefall kann der Bundesfreiwilligendienst bis zu 24 Monaten betragen. Einbringen können sich Interessierte auf unterschiedlichsten Gebieten: beispielsweise im sozialen Bereich, in Sport, Kultur, Bildung, Integration oder im Umwelt- und Naturschutz. Während dieses freiwilligen Einsatzes ist der Dienstleistende in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber.

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