Deutsche Rentenversicherung

Freibetrag bei Einkommensanrechnung

Der Freibetrag richtet sich nach dem aktuellen Rentenwert.

Für Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten ist er das 26,4-fache dieser Werte, gegebenenfalls zuzüglich des 5,6-fachen je waisenrentenberechtigten Kind.

Für Waisenrenten beträgt der Freibetrag das 17,6-fache des aktuellen Rentenwertes.

Die aktuellen Freibeträge finden Sie unter

Werte der Rentenversicherung

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