Deutsche Rentenversicherung

Freiwilliger Wehrdienst

Die Pflicht, einen Wehr- oder Zivildienst zu leisten, wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2011 ausgesetzt. Seitdem können sich junge Männer und Frauen für einen freiwilligen Wehrdienst entscheiden, wenn sie Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind. Als Probezeit kann man zunächst einen sechsmonatigen freiwilligen Wehrdienst und anschließend bis zu 17 Monaten freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten. Insgesamt sind also bis zu 23 Monaten freiwilliger Wehrdienst möglich.Während dieser Zeit besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge zahlt der Bund.

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