Die Zuordnung von Entgeltpunkten für beitragsfreie Zeiten und beitragsgeminderte Zeiten erfolgt im Rahmen der so genannten Gesamtleistungsbewertung.
Entscheidend für die Höhe des Gesamtleistungswertes ist die Höhe aller geleisteten Beiträge und deren Dichte.
Die beitragsfreien und -geminderten Zeiten erhalten einen Durchschnittswert an Entgeltpunkten: Er errechnet sich aus der Gesamtleistung der Beiträge im belegungsfähigen Gesamtzeitraum.