Deutsche Rentenversicherung

Glaubhaftmachung

Wenn keine Nachweise vorhanden sind, können bestimmte Tatsachen (zum Beispiel Beitragszeiten) glaubhaft gemacht werden. Die Tatsache muss überwiegend wahrscheinlich sein. Hierzu können Zeugenaussagen oder eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden. Dabei werden strenge Maßstäbe angelegt. Die Entgeltpunkte für glaubhaft gemachte Beitragszeiten werden um ein Sechstel gekürzt.

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