Deutsche Rentenversicherung

Höchstbeitrag

Der Höchstbeitrag ist der Beitrag, der zur gesetzlichen Rentenversicherung maximal gezahlt werden kann.

Er wird jährlich neu festgelegt, indem der jeweilige Beitragssatz mit der Beitragsbemessungsgrenze vervielfältigt wird. In diesem Jahr beträgt er 1.497,30 Euro.

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