Deutsche Rentenversicherung

Leistungen zur Teilhabe

Leistungen zur Teilhabe sind Leistungen des Rentenversicherungsträgers zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie haben Vorrang vor den Rentenleistungen. Darüber hinaus können sonstige Leistungen zur Teilhabe erbracht werden.

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