Deutsche Rentenversicherung

Pflegepersonen

Pflegepersonen sind Personen, die einen Bedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigstens 10 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat.

Pflegepersonen sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Die Pflichtbeiträge zahlt die Pflegekasse.

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