Deutsche Rentenversicherung

Pflegeversicherung

Die soziale Pflegeversicherung sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Sie ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung und wurde 1995 eingeführt.

Die Pflegeversicherung soll Pflegebedürftigen Hilfe leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Es gibt Leistungen bei häuslicher und bei stationärer Pflege. Die Höhe ist davon abhängig, welche der drei Pflegestufe der Betreffende bekommt. Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen (bei den Krankenkassen).

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