Deutsche Rentenversicherung

Pflichtbeiträge

Pflichtbeiträge sind Beiträge, die zu zahlen sind oder als gezahlt gelten, wenn eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder auf Antrag besteht.

Im Gegensatz zu freiwilligen Beiträgen werden Pflichtbeiträge bei der Prüfung sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen.

Das könnte Sie auch interessieren:

%>

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK