Deutsche Rentenversicherung

Rentenabschlag

Als Abschläge bezeichnet man die Minderungen in der Rentenhöhe, die sich ergeben können, wenn Altersrenten vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze in Anspruch genommen werden. Der Rentenabschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, höchstens insgesamt 14,4 Prozent.

Welche Renten Sie vorzeitig beziehen können und wie hoch Ihre Abschläge ausfallen, ermitteln Sie unkompliziert mit unserem Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner.

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