Deutsche Rentenversicherung

Selbstständige mit einem Auftraggeber

Selbstständige mit einem Auftraggeber sind seit dem 1. Januar 1999 grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.

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