Durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit vom 20. Dezember 1999 wurde ein Anfrageverfahren (Statusfeststellungsverfahren) eingeführt. Es soll den Beteiligten in Zweifelsfällen Rechtssicherheit darüber verschaffen soll, ob sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind.
Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung Bund als bundesweite Clearingstelle für sozialversicherungsrechtliche Statusfragen.
Das könnte Sie auch interessieren: