Deutsche Rentenversicherung

Stufenweise Wiedereingliederung

Die stufenweise Wiedereingliederung dient dazu, teilarbeitsfähige Versicherte nach einer Krankheit schonend an ihre bisherige Arbeitsbelastung heranzuführen. Wir sind verpflichtet, unmittelbar nach einer medizinischen Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung zu erbringen, wenn das erforderlich ist und die Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesem Fall wird das Übergangsgeld bis zu deren Ende der Wiedereingliederung weitergezahlt.

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