Deutsche Rentenversicherung

Vergleichsbewertung

Die Vergleichsbewertung unterscheidet sich von der Grundbewertung dadurch, dass nur vollwertige Beitragszeiten und reine Berücksichtigungszeiten zugrunde gelegt werden, also nur Monate, die nicht zugleich mit einer beitragsfreien Zeit zusammentreffen. Der Gesamtleistungswert ergibt sich, indem die Summe der Entgeltpunkte aus vollwertigen Beiträgen durch die Zahl der belegungsfähigen Kalendermonate geteilt wird. Hierbei finden beitragsgeminderte Kalendermonate aus der Grundbewertung keine Berücksichtigung. Der höhere Wert aus Grund- oder Vergleichsbewertung ist für alle beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten der maßgebliche Gesamtleistungswert.

Das könnte Sie auch interessieren:

%>

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK