Deutsche Rentenversicherung

Versicherungskarte

In der Versicherungskarte wurden vor der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung Beschäftigungszeiten und Verdienste eingetragen. Die Versicherungskarte wurde in der Regel nach zwei Jahren (bei Beitragsmarken) oder nach drei Jahren (bei Entgelteintragungen) durch eine öffentliche Stelle (zum Beispiel Krankenkasse) aufgerechnet und zum Rentenversicherungsträger geschickt. Als Nachweis der Karteninhalte erhielt der Versicherte eine so genannte Aufrechnungsbescheinigung. Seit 1973 werden die Entgelte maschinell übermittelt.

Das könnte Sie auch interessieren:

%>

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK