Die Vertreterversammlung ist ein Organ der Selbstverwaltung. Sie ist das Parlament des Rentenversicherungsträgers und setzt sich je zur Hälfte aus Versicherten und Rentnern einerseits und Arbeitgebervertretern andererseits zusammen. Aufgaben: Die Vertreterversammlung beschließt unter anderem die Satzung, stellt den Etat fest und nimmt die Jahresrechnung ab.
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