Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist ein Organ der Selbstverwaltung. Sie ist das Parlament des Rentenversicherungsträgers und setzt sich je zur Hälfte aus Versicherten und Rentnern einerseits und Arbeitgebervertretern andererseits zusammen. Aufgaben: Die Vertreterversammlung beschließt unter anderem die Satzung, stellt den Etat fest und nimmt die Jahresrechnung ab.

Das könnte Sie auch interessieren:

%>