Deutsche Rentenversicherung

Stufenweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns (Newsletter 11/2020)

Ab Januar 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn halbjährlich bis Juli 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde.

Entwicklung
Von dem derzeitigen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro brutto pro Stunde erfolgt folgende schrittweise Anhebung:

1. Januar 2021: 9,50 Euro
1. Juli 2021: 9,60 Euro
1. Januar 2022: 9,82 Euro
1. Juli 2022: 10,45 Euro

Die regelmäßige Überprüfung zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohns erfolgt durch die Mindestlohnkommission mit dem Ziel, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen geeigneten Mindestschutz zu gewährleisten.

Hinweis für Minijobber
Für geringfügig entlohnt Beschäftigte, die an der Geringfügigkeitsgrenze von 450,00 Euro verdienen, kann die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns bei gleichbleibender Stundenanzahl zur Versicherungspflicht führen.

Die Überschreitung der genannten Geringfügigkeitsgrenze ist innerhalb eines Zeitjahres dreimal möglich, sofern diese unvorhersehbar überschritten wird. Unvorhersehbar bedeutet dabei, dass die anfallenden Mehrarbeitsstunden eines Minijobbers für den Arbeitgeber nicht absehbar waren.

Die zeitlich befristete Erhöhung (1. März 2020 bis 31. Oktober 2020) von drei auf fünf Überschreitungsmonate, als Auswirkung der Corona-Pandemie, gilt ab November 2020 nicht weiter.


Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de sowie unter www.informationsportal.de im Informationsportal für Arbeitgeber.