Deutsche Rentenversicherung

Betriebsprüfungen gemäß § 28 p SGB IV während der Coronavirus-Pandemie (Newsletter 2/2020)

Die derzeitige Ausnahmesituation und die fortschreitende Infizierungsrate mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bedarf einer Anpassung des Prüfverfahrens gemäß § 28 p SGB IV.

Zum Schutz der zu prüfenden Betriebe und den Betriebsprüfern der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg möchten wir Sie über die derzeitige Vorgehensweise und die Alternativen zur Prüfung in den Räumen der Arbeitgeber beziehungsweise der abrechnenden Stellen informieren.

Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens euBP (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung) die für die Prüfung relevanten Daten direkt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm elektronisch an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu übermitteln. Das Verfahren kann genutzt werden, wenn das verwendete Abrechnungssystem das Modul euBP beinhaltet. Ob die euBP durch Ihr Entgeltabrechnungsprogramm unterstützt wird, kann Ihnen der jeweilige Softwareanbieter mitteilen.

Über die genaue Vorgehensweise erhalten Sie ein gesondertes Anschreiben nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Prüfer.