Für Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren wird künftig ein Beitragsabschlag berücksichtigt. Dieser beträgt ab dem zweiten bis zum fünften Kind jeweils 0,25 Prozent. Um den Beitragsabschlag zu erhalten, müssen Rentnerinnen und Rentner keinen Antrag stellen. Die Berücksichtigung erfolgt automatisch.
Die Beitragsabschläge für Eltern mit mindestens 2 Kindern unter 25 Jahren werden rückwirkend ab dem 1. Juli 2023 berücksichtigt. Die ab diesem Zeitpunkt zu viel erhobenen Beiträge werden den betroffenen Rentnerinnen und Rentnern von der Deutschen Rentenversicherung bis spätestens 30. Juni 2025 zurückgezahlt. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
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Dadurch ist sichergestellt, dass das in den Betriebssystemen enthaltene Virtualisierungskonzept ("VirtualStore") den Betrieb der Anwendung nicht stört.