Deutsche Rentenversicherung

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Häufige Fragen

Hinweis für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland

Sollten Sie in einem EU/EWR-Mitgliedstaat oder in den Ländern Chile, Israel, Japan, den Nachfolgestaaten Jugoslawiens, Kanada / Québec, Korea, Kroatien, Marokko, Schweiz, Türkei, Tunesien oder USA wohnen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Rentenantrag auf landesübliche Art beim Versicherungsträger Ihres Wohnstaates zu stellen.

Noot voor de verzekerden die in het buitenland

Woont u in een EU/EER-lidstaat of in Chile, Israël, Japan, in een land van het voormalige Joegoslavië, Canada/Quebec, Korea, Kroatieë, Marokko, Zwitserland, Turkije, Tunesië of de Verenigde Staten, dan adviseren wij u uw Duitse rente op de in uw woonland gebruikelijke wijze bij het bovoegde verzekeringsorgaan aan te vragen.

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Abkommensstaaten Rente / Allgemeine
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zur Rente

...Als Abkommensstaaten werden die Länder bezeichnet, mit denen die Bundesrepublik Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat: Australien Bosnien-Herzegowina Brasilien Chile China (Entsendeabkommen) Indien (Entsendeabkommen) Israel Japan Kanada und Quebec Kosovo Marokko Mazedonien...

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