Minijobber zahlen zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent in der Regel einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent. Bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro liegt der Eigenbeitrag damit bei 16,20 Euro im Monat. Liegt der Verdienst unter 175 Euro im Monat, ist für den tatsächlichen Verdienst ein Eigenbeitrag von 3,6 Prozent und für die Differenz vom tatsächlichen Verdienst bis 175 Euro der volle Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 Prozent zu zahlen. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gelten andere Beträge.
Ja. Minijobber können durch die Zahlung des Eigenbeitrags Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation erwerben, wenn mindestens sechs Beitragsmonate einer Beschäftigung aus den letzten zwei Jahren vor einem Reha-Antrag angerechnet werden können.
Mit einem versicherungspflichtigen Minijob können Minijobber ihre Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung unversteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Bruttogehalt zahlen. Allerdings verringert sich dadurch der Anspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung.