Deutsche Rentenversicherung

Empfang von E-Mails

Bearbeitung von eingehenden E-Mails

Foto: Ein Mann sitzt im Schneidersitz neben einem Rechner, die Tastatur auf seinem Schoß und sein Handy in der HandMann mit Tastatur und Handy

Wir empfangen E-Mails aus dem Internet und leiten diese je nach Anliegen an die zuständigen Bereiche oder Beschäftigten weiter. In Einzelfällen kann es jedoch sein, dass der Beweiswert Ihrer E-Mail für die weitere Bearbeitung nicht ausreicht. Dann bitten wir Sie als Absender, uns Ihr Anliegen nochmals schriftlich oder Dateianhänge im Original oder als bestätigte Kopie per Post zu senden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Per E-Mail können Sie z. B. Termine vereinbaren. Zur Fristwahrung ist auch die Antragstellung mit einer E-Mail möglich. Den Antrag mit Vordrucken müssen Sie aus Beweisgründen per Post und unterschrieben nachreichen.
Wir weisen darauf hin, dass ein elektronischer Widerspruch nur dann die gesetzlich geforderte Schriftform erfüllt, wenn er bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen mittels De-Mail erhoben wird. Bitte achten Sie auf die Widerspruchsfrist. Sie können den Widerspruch aber auch auf dem Postweg, zur Niederschrift oder per Telefax einlegen.

Sonderfall: Anfragen zu Versicherten oder Rentnern - Auskunftsersuchen

Vermehrt werden auch von Behörden Auskunftsersuchen per E-Mail an uns gerichtet. Aus der E-Mail ist aber nicht mit Sicherheit festzustellen, ob die Anfrage „echt“ oder „fingiert“ ist. Bitte senden Sie diese Anfragen daher nur schriftlich und per Post an uns. Verwenden Sie für jeden Einzelfall bitte eine eigene Anfrage. Bevor wir allerdings antworten, prüfen wir zunächst, ob Ihnen oder Ihrer Stelle überhaupt Sozialdaten übermittelt werden dürften. Die Zulässigkeit richtet sich nach strengen gesetzlichen Bestimmungen. An Privatpersonen oder private Stellen dürfen Sozialdaten nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung eines Betroffenen übermittelt werden. Die anderen gesetzlichen Übermittlungsfälle gelten nur für Behörden und öffentliche Stellen.

E-Mails von der Deutschen Rentenversicherung Westfalen

Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen sendet in E-Mails keine vertraulichen, personenbezogenen oder Sozialdaten über das Internet (Ausnahme Online-Dienste). Diese Daten könnten unterwegs von Unbefugten gelesen oder geändert werden. Dies wären Datenschutzverstöße und können von uns nicht toleriert werden.

Datenschutzhinweise

Ein Wort zur Technik

Alle eingehenden E-Mails und ihre Dateianhänge werden auf schadenstiftende Software und die Dateianhänge zusätzlich auf Zulässigkeit der verwendeten Dateiformate geprüft. Die Dateianhänge dürfen keine Programme oder programmähnliche Bestandteile (wie zum Beispiel Makros oder Scripte) enthalten.

Wir empfehlen Ihnen als Dateianhang :

  • Dateien mit Portable Dokument Format, zum Beispiel für Adobe Reader (*.PDF)

Als Dateiformate lassen wir auch zu:

  • Microsoft Word- und Excel-Formate (*.DOC, *.XLS)
  • Microsoft Write-Format (*.WRI )
  • Dateien mit Rich Text Format (*.RTF)
  • Dateien mit ASCII Text (*.TXT)
  • Image, Grafik- und Bildkompressionsformate ( *.TIF, *. JPG, *.GIF, *:BMP, *.PNG)

Dateien mit den genannten Dateiformaten können Sie uns auch in ein Archiv gepackt (*.ZIP) zusenden.

E-Mails mit unzulässigen Dateianhängen werden der zuständigen Stelle ohne diese Dateianhänge mit einem entsprechenden Hinweis zugestellt. Das gilt auch für verschlüsselte E-Mails beziehungsweise bei verschlüsselten oder mit Kennwort versehenen Dateianhängen, da diese nicht geprüft werden können.

Zur Vermeidung von so genannten Spam-Mails verwenden wir eine Software zur Identifizierung von unerwünschten E-Mails. Das kann unter Umständen dazu führen, dass Ihre E-Mail als Spam eingeordnet und nicht zugestellt wird. Wir empfehlen deshalb für Nachrichten an uns, die keine Dateianhänge enthalten, unser WEB-Formular als den sicheren Weg zu verwenden.

Web-Formular

Keine sogenannten Mail-Einschreiben

Bitte senden Sie uns keine elektronischen Nachrichten, deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt oder heruntergeladen werden muss. Diese häufig als "Einschreiben per E-Mail" bezeichneten Nachrichten werden von uns aus Sicherheitsgründen nicht abgerufen. Im Übrigen stellt ein "Einschreiben per E-Mail" keine rechtlich verbindliche Zustellung (wie ein Einschreiben per Post) dar.