Warum sollte ich freiwillig einzahlen?

In bestimmten Fällen kann es sich lohnen, freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen, wenn mit den Beiträgen die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt werden können. Bereits früher erworbene Ansprüche können damit noch genutzt werden, um heute eine Rente vorzeitig beziehen zu können. Eine freiwillige Versicherung kann möglicherweise auch dann von Vorteil sein, wenn der Weg in eine private Lebensversicherung verschlossen ist oder sehr teuer werden würde.
Durch freiwillige Zahlungen lässt sich nicht nur eine Lücke im Versicherungskonto vermeiden, sondern auch die monatlich zu erwartende Rente steigern. Schließlich bietet die Versicherung auch die Möglichkeit, ohne Gesundheitsprüfung einen Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme oder eine Absicherung von Hinterbliebenen zu erhalten. Aus der Rente können später auch Zuschüsse zu einer privaten Krankenversicherung gezahlt werden. Auch ist die Rente wie Lohn bei einer Pfändung geschützt. Die Beiträge für 2024 dürfen aber nicht auf unbegrenzte Zeit gezahlt werden. Die Zahlung ist immer nur bis zum 31. März des Folgejahres möglich.
Wer kann freiwillige Rentenbeiträge für 2024 zahlen?
Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sind in der gesetzlichen Rentenversicherung (pflicht-)versichert. Wer jedoch nicht (mehr) wie ein Arbeitnehmer versicherungspflichtig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Beiträge zahlen. Das können beispielsweise Selbständige oder Eltern, die nach der Kindererziehung nicht mehr in den Job zurückgekehrt sind, sein.
Wie viele Beträge und bis zu welcher Höhe kann ich für 2024 zahlen?
Wer noch für das Jahr 2024 einzahlen möchte, kann wählen - zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 103,42 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.404,30 Euro monatlich. Bis zu maximal zwölf Beiträge pro Jahr sind zulässig. Es ist nicht notwendig, immer dieselbe Beitragshöhe pro Monat zu wählen.
Alle in Deutschland lebenden Menschen, die mindestens 16 Jahre alt und nicht versicherungspflichtig sind, sowie Deutsche, die im Ausland wohnen, können diese freiwilligen Beiträge leisten. Die Beiträge können in der Steuererklärung als Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einer bestimmten Höhe geltend gemacht werden. Für die gezahlten Beiträge und ihre Verbuchung stellt die Rentenversicherung eine Bescheinigung aus. Auf der Überweisung geben Sie bitte die Versicherungsnummer, Ihren Vor- und Zunamen sowie den Zeitraum, für den die Beiträge gelten sollen, an.
Weitere Fragen?
Entsprechende Anträge können Sie online über das Kundenportal unter stellen. Weitere Informationen gibt es außerdem in den Auskunfts- und Beratungsstellen und bei den Versichertenältesten. Fragen zum Thema beantworten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48011.