Deutsche Rentenversicherung

Sozialwahlen

Unsere Selbstverwaltung macht die Deutsche Rentenversicherung bürgernah und gewährleistet einen gerechten Interessensausgleich. Das Vertrauen und die Partnerschaft von Versicherten und Arbeitgebern bilden die Basis für die Gestaltung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen. Unsere Selbstverwaltung stellt durch zukunftsorientierte unternehmensstrategische Entscheidungen sicher, dass wir die an uns gestellten Anforderungen erfüllen können.

Sozialwahlen bei der DRV

Alle sechs Jahre wird durch die Sozialwahl die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Rentenversicherungsträger bestimmt. Die erste Sozialwahl fand in der Bundesrepublik Deutschland 1953 statt. Die Wahl für die vierzehnte Amtsperiode findet im Jahr 2029 statt.

Wie funktioniert die Sozialwahl?

Versicherte bestimmen mit der Sozialwahl darüber, wer bei Rente und Gesundheit die wichtigen Entscheidungen trifft.  Für die Umsetzung der Wahl wird ein Wahlausschuss eingesetzt, der inhaltlich und organisatorisch durch ein Wahlbüro aus dem Büro der Selbstverwaltung unterstützt wird.

Wer darf wählen?

Mit über 50 Millionen Wahlberechtigten ist die Sozialwahl eine der größten Wahlen in der Bundesrepublik.

Die Wahl erfolgt entweder durch eine Wahl mit Wahlhandlung (Urwahl) oder durch eine sogenannte Friedenswahl (ohne Wahlhandlung). Bei einer Urwahl wählen Versicherte und Rentner die Vertreter der Versicherten. Die Arbeitgeber wählen getrennt davon ihre Vertreter. Eine Friedenswahl ist möglich, wenn genauso viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen wurden, wie Mandate zu vergeben sind.

Bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen hat in den letzten Jahren eine Friedenswahl stattgefunden.

Wer wird bei der Sozialwahl gewählt?

Gewählt werden die Mitglieder der Vertreterversammlung. Das Gremium besteht aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern, wovon 15 der Versichertenseite­ und 15 der Arbeitgeberseite angehören.

Sie verabschieden beispielsweise den Haushalt, nehmen die Jahresrechnung ab, entlasten Vorstand und Geschäftsführung und wählen die Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung.

Informationsportal der sozialen Selbstverwaltung

Soziale Selbstverwaltung

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses gemäß
§ 79 Abs. 3 SVWO

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses

Öffentliche Bekanntmachung von Nachbesetzungen und Ergänzungen in der Selbstverwaltung und bei Versichertenältesten

Scheiden Mitglieder der Vertreterversammlung, der Widerspruchsausschüsse, des Vorstandes oder Versichertenälteste innerhalb einer Amtsperiode aus dem Ehrenamt aus, wird ein Ergänzungsverfahren gemäß § 60 SGB IV durchgeführt. Die Ergebnisse der Ergänzungsverfahren werden an dieser Stelle öffentlich bekannt gemacht.

Vertreterversammlung

Widerspruchsausschüsse

05.12.2023: Johannes Heß, Paderborn, wurde als stellvertretendes Mitglied, Arbeitgebervertreter, in den 13. und 18. Ausschuss gewählt.
28.05.2024: Annette Seier, Bocholt, wurde als stellvertretendes Mitglied, Versichertenvertreterin, in den 12. Ausschuss gewählt.
28.05.2024: Cornelia Pötter, Emsdetten, wurde als Mitglied, Arbeitgebervertreterin, in den 2. Ausschuss gewählt.

Vorstand

Versichertenälteste

11.03.2024: Anja Liermann für den Kreis Gütersloh (mit Wirkung zum 01.04.2024)
11.03.2024: Stephan Göbel für den Kreis Warendorf (mit Wirkung zum 01.04.2024)
11.03.2024: Martin Labisch für den Ennepe-Ruhr-Kreis (mit Wirkung zum 01.04.2024)
13.06.2024: Ali Ekber Kosan für die kreisfreie Stadt Dortmund (mit Wirkung zum 01.07.2024)